Unsere vierbeinigen Weggefährten, ob sie nun bellen oder wiehern, versüßen uns den Alltag.
Doch so schön das zusammenleben mit unseren Hunden und / oder Pferden ist, umso wichtiger ist die richtige Absicherung, für den Fall der Fe(ä)lle.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung, egal ob für Pferd oder Hund, ist die Absicherung, wenn es um Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden geht.
Wenn Ihr Pferd Ihnen oder Anderen (inkl. Versicherung von Reitbeteiligungen und Fremdreitern) einen Schaden zufügt, in dem es z.B. fremdes Eigentum beschädigt, ersetzt die Pferdehalterhaftpflicht den entstanden Schaden.
Die Ausfalldeckung besteht ohne Mindestschadenhöhe (inkl. Rechtsschutz zur Ausfalldeckung).
Es stehen Ihnen attraktive Zusatzleistungen, wie die Mitversicherung von Fohlen bis zum 1. Lebensjahr oder die Tierhalter-Rechtsschutzversicherung zur Verfügung.
Alles, was durch Ihren Hund Schaden nimmt, wird durch die Hundehalterhaftpflichtversicherung abgedeckt. Hierzu zählen nicht nur Sachschäden, sondern auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend.
Darüber hinaus verlangt die Krankenkasse des Verletzten die Erstattung der Behandlungskosten. Durch die Hundehalterhaftpflichtversicherung werden die Ihnen gegenüber erhobenen Forderungen geprüft und die berechtigten Ansprüche reguliert.
Der Beitrag unterscheidet sich je nach Tierart und nach Ihren individuellen Bedürfnissen zum versicherten Umfang. Wir beraten Sie gerne!