Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, welcher Weg als Tierärztin bzw. Tierarzt der Richtige für Sie ist? Ins Angestelltenverhältnis oder doch in die Selbstständigkeit…. Wir kennen die Vorteile, als Tiermediziner/-in eine eigene Tierarztpraxis zu gründen und zu führen und begleiten unsere Kunden täglich mit den Herausforderungen einer Selbstständigkeit. Doch können Sie auch als angestellte/(r) Tierärztin bzw. Tierarzt glücklich werden? Wir haben für Sie in Zusammenarbeit mit dem Bund angestellter Tierärzte e.V. (BaT) 5 Vorteile zusammengefasst, die sich Ihnen in einem Angestelltenverhältnis bieten.
1 Sie haben ein festes monatliches Einkommen!
Der Vorteil Nummer eins liegt natürlich auf der Hand: Ihr monatliches Gehalt wird immer pünktlich zu einem festen Datum auf Ihrem Konto sein. Dadurch haben sie die Sicherheit, Ihre monatlichen Fixkosten immer decken zu können. Auch in schlechteren Phasen bleibt Ihr Gehalt i.d.R. gleich. Sie haben somit ein geringes existentielles Risiko.
2 Auch in Abwesenheit bekommen Sie Ihr Gehalt weiter gezahlt!
Krankheitsfall, Urlaub, Beschäftigungsverbot in einer Schwangerschaft, Mutterschutz und Co.: Es gibt viele Gründe, warum Sie an manchen Tagen nicht arbeiten können oder dürfen. In diesen Zeiten steht Ihnen eine Lohnfortzahlung zu (bei Krankheit allerdings nur bis zu 6 Wochen im vollen Umfang). Dadurch können Sie Ihren Urlaub besser genießen, Ihre Krankheit in Ruhe auskurieren oder die Kindererziehung einfacher gestalten.
3 Sie profitieren vom fachlichen Austausch im Team!
Zusammen im Team können Sie sich jederzeit fachlich austauschen: Wissen Sie einmal nicht weiter, hilft Ihnen Ihr(e) Vorgesetzte(r) weiter oder Sie lösen die Herausforderung mit Kollegen/-innen zusammen. Wenn Ihr/-e Chef/-in bereits mehr Erfahrung besitzt, profitieren Sie von diesem Wissen, wenn er es gerne mit Ihnen teilt. Wenn sie Berufserfahrung haben oder in einem Fachgebiet tätig sind, lernt sie/er sicher auch das ein oder andere von Ihnen.
4 Sie haben viel weniger Aufwand für Bürokratie!
Als Inhaber einer Tierarztpraxis oder Tierklinik kommt neben dem Behandeln der Patienten Bürokratie und Praxismanagement-Aufgaben dazu. Als angestellte(r) Tierärztin bzw. Tierarzt können Sie sich auf die eigentliche Aufgabe als Tiermediziner/-in konzentrieren: Das Behandeln der tierischen Patienten!
5 Der Arbeitgeber beteiligt sich an Ihrer Altersvorsorge!
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen bereits die Hälfte Ihrer Versorgungswerk-, Krankenkassen- und anderen Sozialversicherungskosten. Als angestellte Tierärztin bzw. Tierarzt können Sie zusätzlich einen Teil Ihres Monatsgehaltes ganz ohne Steuern und Sozialabgaben direkt aus Ihrem Brutto-Lohn z.B. in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Dadurch zahlen Sie netto meistens nur die Hälfte des eingezahlten Beitrages. Ihr(e) Chef/-in kann mit wenig Eigenaufwand noch etwas zur Entgeltumwandlung dazu geben, dann profitieren Sie von einer ordentlichen Rente am Ende der Laufzeit.