Wussten Sie schon, dass die meisten Tierärzte gesetzlich verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu ermöglichen? Noch nicht? Sie sind nicht allein!
Laut einer aktuellen Umfrage wissen lediglich 17 % aller Arbeitgeber in Deutschland um die Pflichten, welche mit dem vor knapp zwei Jahren eingeführten „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ (BRSG) einhergehen.
„Pflichten“ klingen lästig, aber warum drehen wir den Spieß nicht um und gehen gemeinsam auf Ihre Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierärzte/innen zu, um die zahlreichen Vorteile für beide Seiten voll auszuschöpfen?
Egal ob Sie tarifgebunden sind oder nicht: Der Tarifvertrag zur bAV zwischen dem BPT e.V. und dem Verband med. Fachberufe e.V. bietet jedem Tierarzt eine rechtssichere Anleitung zur Umsetzung der bAV in der eigenen Praxis.
Der Tarifvertrag sieht eine Anschubfinanzierung des Tierarztes für seine Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierärzte/innen, sowie eine anteilige Weitergabe der Ersparnis auf die Sozialversicherungsbeiträge vor. Sie zeigen ihren Mitarbeitern dadurch ihre Wertschätzung und sichern sich die oben genannten Vorteile für ihre Tierarztpraxis.
Hier können Sie den Tarifvertrag einsehen.
Nutzen Sie unser Beraternetzwerk um sich zur betrieblichen Altersversorgung zu informieren, ihre Arbeitgeberpflichten rechtssicher zu erfüllen und sich ein individuelles Angebot für ihre Praxis erstellen zu lassen.
Ihre Ansprechpartner: