Nutzen Sie die betriebliche Altersvorsorge als indirekte Gehaltserhöhung!
Alle angestellten TierärztInnen können einen Teil Ihres Monatsgehaltes ganz ohne Steuern und Sozialabgaben direkt aus ihrem Brutto-Gehalt z.B. in eine Direktversicherung einzahlen bzw. umwandeln. Dadurch zahlt der/die angestellte TierärztIn netto meistens nur die Hälfte des eingezahlten Beitrages. Der/Die Chef/-in kann mit wenig Eigenaufwand noch etwas zur Entgeltumwandlung dazu geben, dann profitiert der/die MitarbeiterIn der Tierarztpraxis von einer ordentlichen Rente am Ende der Laufzeit.
Schon ab EUR 25,– monatlich geht es los. Bei der betrieblichen Altersvorsorge gilt für alle Arbeitnehmer/innen einer Tierarztpraxis bzw. Tierklinik die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung des Arbeitgebers. Diese entspricht 15 Prozent des vom Arbeitnehmer in die Altersvorsorge eingebrachten Beitrags. Möchte die Arbeitnehmerin also z.B. 100 Euro aus ihrem Bruttogehalt in eine bAV einzahlen, kommen vom Arbeitgeber 15 Euro hinzu, so dass der Gesamtsparbetrag dann 115 € entspricht. Bis EUR 302,– monatlich sparen Inhaber der Tierarztpraxis bzw Tierklinik und der/die angestellte TierärztIn Steuern und Sozialabgaben, darüber hinaus bis EUR 604,– monatlich werden nur die Steuern gespart.
Steuerlich attraktiv ist die Auszahlung als lebenslange Rente, aber auch eine einmalige Auszahlung ist möglich. Alle Sparbeiträge sind zum Ablauf fest garantiert, dazu kommen erhebliche Überschüsse. Optional kann ein Schutz bei Berufsunfähigkeit oder im Pflegefall uvm. enthalten sein.
Für die Auszahlung der Betriebsrente gilt übrigens ein Freibetrag von (aktuell) 176,75 € für die Sozialabgaben. Erst für den drüber hinausgehenden Anteil der Betriebsrente, werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben.
Grundsätzlich hat jede(r) Arbeitnehmer/-in einen gesetzlichen Anspruch auf die Entgeltumwandlung.
Der/Die Arbeitgeber/-in muss keinen festen Beitrag in die betriebliche Altersvorsorge seines/-r Mitarbeiter/-in einzahlen. Allerdings ist ein prozentualer Beitrag von 15 % auf die Umwandlung des/der Mitarbeiters/-in gesetzlich vorgeschrieben.
In der Regel übernimmt der/die Mitarbeiter/-in oder der/die neue Arbeitgeber/-in den Vertrag und führt diesen weiter. Dies kann auch mit reduziertem Beitrag erfolgen. Sollte eine Weiterführung nicht möglich sein, kann der Vertrag auch beitragsfrei gestellt werden.
Meist ruht die Beitragszahlung in dieser Zeit. Der/Die Mitarbeiter/-in darf aber auch die Beitragszahlung für diese Zeit übernehmen und privat einzahlen, um das angestrebte Sparziel zu erreichen.
Die arbeitnehmerfinanzierten Beiträge werden dem Bruttogehalt entnommen und in die bAV eingezahlt. Dadurch sinkt das zu versteuernde Bruttoeinkommen und die damit verbundenen Abgaben verringern sich. Meist ergibt sich daraus ein Vorteil von 35-45 %.
Ja, auf die Auszahlung sind Steuern und Sozialabgaben fällig. Da der Steuersatz im Rentenalter i.d.R. niedriger ist, als während der Arbeitszeit, ergibt sich hier, neben dem Zinseffekt, eine weitere Ersparnis.
Eine vorzeitige Auszahlung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die bAV ist für den Zweck der Altersvorsorge vorgesehen und daher ist eine Auszahlung auch erst mit Beginn des Renteneintritts erlaubt. Nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen ist eine vorzeitige Auszahlung möglich.
Das Gestaltungsrecht liegt bei(m) Arbeitgeber/-in. Da der/die Arbeitgeber/-in in letzter Instanz für die Beiträge und die zugesagte Auszahlung haftet, darf diese(r) entscheiden, wie die bAV im Unternehmen gestaltet wird.
Profitieren Sie von der betrieblichen Altersvorsorge für angestellte TierärztInnen sowohl als Inhaber einer Tierarztpraxis bzw. Tierklinik als auch MitarbeiterIn und erhöhen Sie die Bindung zur Tierarztpraxis bzw. Tierklinik!
Sinnvolle Altersvorsorge und indirekte Gehaltserhöhung kombinieren!
Du wünschst dir eine Altersvorsorge die Sinn macht? Oder mehr Gehalt, aber traust dich nicht mit dem/der Chef*in zu sprechen?
Kombiniere Beides!
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge legst du zusammen mit deiner/-m Chef*in Geld fürs Alter zur Seite und profitierst somit von einer indirekten Gehaltserhöhung!
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