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Betriebliche
Altersvorsorge

Altersvorsorge für angestellte TierärztInnen

 

Nutzen Sie die betriebliche Altersvorsorge als indirekte Gehaltserhöhung!

 

Alle angestellten TierärztInnen können einen Teil Ihres Monatsgehaltes ganz ohne Steuern und Sozialabgaben direkt aus ihrem Brutto-Gehalt z.B. in eine Direktversicherung einzahlen bzw. umwandeln.  Dadurch zahlt der/die angestellte TierärztIn netto meistens nur die Hälfte des eingezahlten Beitrages. Der/Die Chef/-in kann mit wenig Eigenaufwand noch etwas zur Entgeltumwandlung dazu geben, dann profitiert der/die MitarbeiterIn der Tierarztpraxis von einer ordentlichen Rente am Ende der Laufzeit.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge für angestellte TierärztInnen?

 

Der Inhaber einer Tierarztpraxis bzw. Tierklinik schließt als Versicherungsnehmer eine Rentenversicherung für sein(e) MitarbeiterIn der Tierarztpraxis bzw. Tierklinik ab. Der/Die angestellte TierärztIn wird versicherte Person und Empfänger der Rente. Es wird nun festgelegt, welcher Betrag vom monatlichen Bruttolohn in den Vertrag eingezahlt bzw. umgewandelt wird. Beliebtester Durchführungsweg in Tierarztpraxen bzw. Tierkliniken ist die sogenannte Direktversicherung, die sich mit geringem Aufwand einrichten lässt.

Wie viel muss in eine bAV eingezahlt werden?

 

Schon ab EUR 25,– monatlich geht es los. Bei der betrieblichen Altersvorsorge gilt für alle Arbeitnehmer/innen einer Tierarztpraxis bzw. Tierklinik die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung des Arbeitgebers. Diese entspricht 15 Prozent des vom Arbeitnehmer in die Altersvorsorge eingebrachten Beitrags. Möchte die Arbeitnehmerin also z.B. 100 Euro aus ihrem Bruttogehalt in eine bAV einzahlen, kommen vom Arbeitgeber 15 Euro hinzu, so dass der Gesamtsparbetrag dann 115 € entspricht. Bis EUR 302,– monatlich sparen Inhaber der Tierarztpraxis bzw Tierklinik und der/die angestellte TierärztIn Steuern und Sozialabgaben, darüber hinaus bis EUR 604,– monatlich werden nur die Steuern gespart.

Welche Vorteile haben die Inhaber/-innen der Tierarztpraxis bzw. Tierklinik?

 

Natürlich sparen auch die Inhaber der Tierarztpaxis bzw. Tierklinik Steuern und Lohnnebenkosten durch die Absenkung des Bruttogehalts ihrer angestellten TierärztInnen. Außerdem ist eine arbeitgeberfinanzierte bAV deutlich günstiger als eine Gehaltserhöhung der MitarbeiterInnen. Durch eine bAV erhöht sich die Motivation der MitarbeiterInnen der Tierarztpraxis bzw. Tierklinik und es entsteht eine größere Bindung zum Unternehmen. Eine bAV erhöht die Attraktivität des Unternehmens und erleichtert somit das Finden neuer Mitarbeiter/-innen.

Außerdem kommt der Arbeitgeber seiner sozialen Verantwortung nach und stellt sich auf rechtlich sichere Füße. Schließlich haben die Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf eine bAV. Wenn der Arbeitgeber von sich aus auf seine Mitarbeiter zugeht und eine bAV einrichtet, hat er diesen erfüllt.

Wie gestaltet sich die Auszahlung der Praxis-Rente für TierärztInnen?

 

Steuerlich attraktiv ist die Auszahlung als lebenslange Rente, aber auch eine einmalige Auszahlung ist möglich. Alle Sparbeiträge sind zum Ablauf fest garantiert, dazu kommen erhebliche Überschüsse. Optional kann ein Schutz bei Berufsunfähigkeit oder im Pflegefall uvm. enthalten sein.
Für die Auszahlung der Betriebsrente gilt übrigens ein Freibetrag von (aktuell) 176,75 € für die Sozialabgaben. Erst für den drüber hinausgehenden Anteil der Betriebsrente, werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben.

Profitieren Sie von der betrieblichen Altersvorsorge für angestellte TierärztInnen sowohl als Inhaber einer Tierarztpraxis bzw. Tierklinik als auch MitarbeiterIn und erhöhen Sie die Bindung zur Tierarztpraxis bzw. Tierklinik!

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Betriebliche Altersvorsorge

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  • Rechte/Pflichten der Arbeitnehmer/Arbeitgeber
  • Steuerliche Vorteile/Auswirkungen, Einsparung Sozialversicherung
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