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Berufshaftpflicht-
versicherung
für Tierärzte

Berufs­haft­pflicht­­versicherung für Tierärzte

Keine Angst vor existenz­bedrohenden Forderungen Dritter!

Die Berufshaftpflichtversicherung (BHV) schützt Sie und Ihre Tierarztpraxis – egal ob Großtier, Kleintier oder Exoten – vor existenzbedrohenden Entschädigungsleistungen an Dritte. Fehler passieren und das ist absolut menschlich. Vor hohen Schadenersatzforderungen sind Sie mit unserer Berufshaftpflichtversicherung speziell für Tierärzte rundum geschützt.

In Deutschland ist eine Berufshaftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen, zu denen auch die Tierärzte gehören, Pflicht.
Mit einer Berufshaftplicht sind Sie und Ihre Mitarbeiter geschützt. Sie steht auf Ihrer Seite und hält Ihnen den Rücken frei, falls doch mal Ansprüche gestellt werden.

Die Besonderheit der BHV: Sie prüft, ob die Ansprüche berechtigt sind und leistet dann Entschädigung oder wehrt unberechtigte – wenn nötig – bis zur letzten Instanz vor Gericht für Sie ab.

Welche Tarife bieten wir in der Berufshaftpflicht an?

 

Wir erarbeiten mit Ihnen in einem ausführlichen Beratungsgespräch genau den Tarif, der für Sie passend ist.

  • Großtier (Pferde/Nutztiere)/Kleintier oder Kleintier mit 20% Großtieranteil
  • Alternative oder sanfte Tiermedizin für TÄ die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben und idR. keine oder wenig Schulmedizin betreiben
  • Pferdezähne für Pferde-Zahnärzte
  • Doping Berufshaftpflicht für NADA Dopingkontrollen, wenn z.B. ein Missgeschick bei der Blutentnahme passiert
  • Berufshaftpflicht für Telemedizin (Tierärztliche Online Beratung) NEU!
  • Berufshaftpflicht für angestellte TierärztInnen
  • Fütterungsberatung
  • Physiotherapie
  • Auswertungen von Bilddiagnostischem Material

Welche Deckungssummen gelten in der BHV für welche Schäden?

Berufshaftpflicht (generell)

5-10 Mio. (Personen-, Sach- und Vermögenschäden)

Versicherungssummen von unter 5 Mio. EUR sollten aus unserer Sicht heute nicht mehr gewählt werden. Schon bei „kleineren“ Missgeschicken gelangt man schnell an solche Summen.

Behandlungen an Pferden

1-10 Mio.

(An-)Kaufuntersuchung

100.000€ – 1 Mio. (Vermögensschaden)

Auf Anfrage können höhere Versicherungssummen für Kaufuntersuchung vereinbart werden.

Welche klassischen Leistungen sind in der Berufshaftpflicht­versicherung enthalten?

 

  • Personenschäden (medizinische Behandlung der betroffenen Person(en) und Schadenersatzforderungen)
  • Sachschäden (Neuanschaffung und Reparaturen beschädigter Gegenstände oder Gebäude)
  • Vermögensschäden (vorübergehende Berufsunfähigkeit durch Personenschäden oder Umsatzausfall durch Betriebsunterbrechung)
  • Tätigkeitsschäden an Tieren (Schadenersatzforderungen durch die Besitzer bei Schäden durch Behandlungsfehler analog Sachschäden)

Welche Highlights bieten wir darüber hinaus speziell für Tierärzte?

 

Neben den klassischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden haben wir spezielle Vereinbarungen,
die exakt auf die Bedürfnisse und möglichen Schadensfälle für Tierärzte abgestimmt sind.
Mit diesen Leistungshighlights können Sie sich sicher fühlen.

  • Nichteinhaltung von Fristen
    z.B. Wartezeiten, Einreisefristen, Wirkung von Impfungen etc.
  • Erfüllungsschäden (z.B. bei Kastrationen, Zahnextrahierungen u.a.)
  • Vertausch von Tiersperma
  • Praxisvertreter mitversichert
  • 2 Angestellte Tierärzte pro Inhaber beitragsfrei mitversichert
  • Turnierbetreuung inklusive
  • amtstierärztliche Tätigkeit (Zusatz für den praktischen Tierarzt, der neben der praktischen Tätigkeit
    z.B. noch eine Fleischbeschau durchführt)
    Für ausschließlich amtstierärztlich tätige TierärztInnen gibt es auch eine eigene Diensthaftpflicht. (Link)
  • Tierseuchenbekämpfung
  • Leistungsupgrade
    Haben Sie vor längerem einen Vertrag für Ihre Berufshaftpflichtversicherung zu damaligen Leistungen abgeschlossen,
    profitieren Sie zusätzlich von aktuellen Neuerungen und außerordentlichen Leistungen, die wir für Sie mit den
    Versicherungsgesellschaften vereinbaren.
  • erweiterter Straf-Rechtsschutz
  • Narkosegewehr/Blasrohr
  • Naturheilkunde/Alternativmedizin für alle Behandlungen dieser Art, die während einer schulmedizinischen Sprechstunde durchgeführt werden
  • Auslandsdeckung für grenznah praktizierende TierärztInnen oder beispielsweise hoch spezialisierte Vogel- oder PferdetierärztInnen
  • Abhandenkommen von Tieren

Welche Mitarbeiter in der Tierarztpraxis sind mit abgesichert?

 

Alle Ihre Mitarbeiter sind in der BHV vollumfänglich und beitragsfrei mitversichert. Dazu gehören bis zu zwei angestellte Tierärzte pro Inhaber, TFAs, Reinigungskräfte, Hilfswissenschaftler und alle Arten von Praktikanten.

Welche Kosten bringt eine Berufshaftpflicht­­versicherung für Tierärzte mit sich?

 

Der Beitrag für die Berufshaftpflicht setzt sich aus dem Selbstbehalt, den gewählten Tarifen und der gewählten bzw. ermittelten Höhe der Versicherungssumme zusammen.

Profitieren Sie von dem Rundum-Schutz für Sie und Ihre Tierarztpraxis: Mit der Berufshaftpflichtversicherung von TVD ist die laut Bundestierärzteordnung gesetzliche Berufshaftpflicht gegenüber Dritten abgedeckt und Sie und Ihr Team können sich rundum sicher fühlen!

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