Die Dienstunfähigkeit ist, ganz allgemein gesagt, für beamtete Tierärzte das, was für angestellte Tierärzte die Berufsunfähigkeit ist. Bei Beamten regelt das BBG wann ein Beamter seine dienstlichen Pflichten gegenüber seinem Dienstherrn nicht mehr erfüllen kann. Der Beamte/die Beamtin wird dann in den Ruhestand versetzt.
Die Dienstunfähigkeit wird beamteten Tierärzten wärmstens empfohlen.
In der Dienstunfähigkeitsversicherung wird eine monatliche Rente versichert. Diese sollte im besten Falle die Differenz zwischen den Bezügen vor der Dienstunfähigkeit und dem Ruhegehalt betragen.
Der Beitrag ergibt sich aus dem Eintrittsalter, der beruflichen Tätigkeit, der Höhe der versicherten Rente und der Absicherungsdauer.