Die Krankentagegeldversicherung (KTG) sichert den Einkommensverlust bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit in Ihrer Tierarztpraxis ab („Gelber Schein“).
Die Absicherung des KTG ist sowohl für selbständige Tierärzte als auch Arbeitnehmer sinnvoll.
Der Arbeitnehmer genießt bei Krankheit erstmal den Schutz durch die Lohnfortzahlung. Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit endet die Lohnfortzahlung und die Krankenkasse zahlt dann als Ersatz das sog. Krankengeld, dieses fällt jedoch ca. 30 % geringer als das Nettoeinkommen aus.
Bei Selbstständigen entsteht in der Regel ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Einkommensverlust. Die Vertreterregelung in der Tierarztpraxis, Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer und die Höhe der unveränderten Fixkosten entscheiden darüber, ab wann Arbeitsunfähigkeit zu finanziellen Engpässen führt.
Das KTG übernimmt ein versichertes Tagegeld ab einer gewählten Dauer der Arbeitsunfähigkeit. z.B: 100 € pro Tag ab dem 14. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Der Beitrag für eine Krankentagegeldversicherung richtet sich nach dem Alter der versicherten Person, dem Beruf, der Höhe des Tagegeldes und ab wann das Tagegeld gezahlt werden soll (z.B. nach 14 Tagen Karenzzeit).
Der TVD bietet hier vergünstigte Tarife für Tierärzte an.