Die Krankenversicherung gliedert sich in die private (PKV) und gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze (BBG: 56.250 € in 2020) sind in der GKV pflichtversichert. Die GKV bietet einen umfassenden Grundschutz, allerdings ohne gesonderte Wahlmöglichkeiten für den Versicherten. Die Leistungen der GKV sind gesetzlich geregelt und für alle Versicherten gleich. Der Beitrag ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen (durchschnittlich 7,8 % für den Arbeitnehmer). In der GKV sind Familienangehörige (Ehefrau und Kinder) ohne Einkommen oder als Minijobber beitragsfrei mitversichert.
Pflichtversicherte in der GKV haben darüber hinaus die Möglichkeit private Kranken-Zusatzversicherungen abzuschließen. Es gibt sie für die Bereiche ambulante und stationäre Behandlung sowie Zahnersatz und -behandlung.
Durch solche Zusatzversicherung hat der GKV-Pflichtversicherte die Möglichkeit seine Absicherung zu verbessern und auf persönliche Bedürfnisse anzupassen.
Selbständige, Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der BBG und Beamte haben die Wahl entweder freiwillig in der GKV zu bleiben oder in die PKV zu wechseln.
Der Wechsel in die PKV ist meist eine Entscheidung für das ganze Leben und darum ist es wichtig den richtigen (Versicherungs-)Partner zu wählen. In der PKV haben Sie die Möglichkeit Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Das sind zum Beispiel: Chefarztbehandlung, 1 oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus, umfangreiche Absicherung im Bereich Zahnersatz oder Heilpraktikerleistungen um nur einige der Auswahlmöglichkeiten zu nennen.
Der gewählte Versicherungsumfang, das Eintrittsalter und die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung sind ausschlaggebend für den Beitrag. Das Einkommen spielt bei den Beiträgen für eine PKV keine Rolle.